Auftraggeberin: Stadt Winterthur, Direktauftrag
Zeitraum: 2019
Ansprechpersonen: Nik Schiller,
In der Schweiz beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Ausnahmen von dieser Regel an Hauptverkehrsstrassen sind im Einzelfall gesondert zu begründen.
Die Stadt Winterthur prüft seit 2018 im Rahmen des Projekts «Lärmsanierung an Kommunalstrassen» Abschnitte des Hauptstrassennetzes, die für eine Geschwindigkeitsreduktion in Frage kommen. Bedingung für die Senkung des Tempolimits ist die verkehrliche Eignung.
Poliplan GmbH entwickelte eine Methodik, die es ermöglicht einzelne Strassenabschnitte systematisch zu untersuchen und dahingehend zu prüfen, ob sie sich als Ganzes oder nur auf bestimmten Abschnitten für Tempo 30 eignen. Für alle begründeten Strassenabschnitte wurde ein Tempo-30-Gutachten und ein Massnahmenplan erstellt.