Projektauswahl



Auftraggeberin: Kanton Zürich, Amt für Verkehr, Direktauftrag 
Zeitraum: 2019 - 2020
Ansprechpersonen: Toralf Dittrich, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Die Zürichstrasse weist in den Gemeinden Bachenbülach und Winkel einen Lärmsanierungsbedarf auf. Die Begrenzung der Geschwindigkeit ist eine wirksame Massnahme, um den Strassenlärm an den Orten zu vermindern, an denen die Wohnbevölkerung einer zu hohen Lärmbelastung ausgesetzt ist. Auf diese Weise lässt sich der Lärm an der Quelle bekämpfen. Wenn Tempo 30 statt Tempo 50 gilt, werden die Lärmemissionen um rund 3dB(A) reduziert. Dies entspricht äquivalent etwa einer Halbierung des Verkehrsaufkommens.

Gemäss Art. 108 Signalisationsverordnung ist vor der Festlegung und Anordnung einer abweichenden Höchstgeschwindigkeit durch ein Gutachten abzuklären, ob die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind. Im Rahmen dieser Abklärung wurde hergeleitet, ob in beiden Ortsdurchfahrten die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sinnvoll und rechtmässig ist respektive ob auch auf Teilabschnitten die Voraussetzungen für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfüllt werden.

Poliplan GmbH erstellte für die betroffenen Abschnitte die Verkehrsgutachten und koordinierten die Arbeiten mit den Büros Remund + Kuster Raumplanung AG (Lärmgutachten) und Innolutions AG (Verkehrsmessungen).